Verhaltenskodex

Stand 14.04.2023

Inhaltsverzeichnis

Verhaltenskodex für Geschäftspartner der Kolarik im Prater GmbH

1. Allgemeines

Kolarik im Prater GmbH (nachfolgend Kolarik genannt) beabsichtigt, ein attraktiver Geschäftspartner zu sein und deshalb zuverlässige und faire Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Dasselbe wird auch von allen Geschäftspartnern der Kolarik erwartet.

Darüber hinaus erwartet Kolarik von allen ihren Geschäftspartnern Professionalität und stetige Verbesserung bezüglich Qualität, Nachhaltigkeit, Innovation, Kostenkontrolle und Zuverlässigkeit. Kolarik erwartet von allen ihren Geschäftspartnern das Befolgen des Kodexes allen gegenüber, inkl. Kolarik, den eigenen Mitarbeitern und Geschäftspartnern wie auch Dritten.

2. Einhaltung der Gesetze und Vorschriften

Der Geschäftspartner hat alle geltenden Gesetze und Vorschriften zu befolgen. Dieser Verhaltenskodex ersetzt geltende Gesetze und Vorschriften nicht und hebt sie auch nicht auf, aber er determiniert minimale Standards, die von allen Geschäftspartnern einzuhalten sind.

3. Geschäftsverhalten

3.1. Ethisches Verhalten und Verbot korrupter Handlungen

Der Geschäftspartner ist in all seinen Geschäftsaktivitäten zu hohen ethischen Standards verpflichtet. Jegliche Art von Korruption, Erpressung, Betrug und Bestechung sowie Schmiergeld, Geldwäsche und Unterschlagung hat er strengstens zu untersagen und gegen solche Vorkommnisse Maßnahmen zu ergreifen. Der Geschäftspartner darf keine unangemessenen Zahlungen tätigen, anbieten oder annehmen und auch von keinen anderen unzulässigen Vorteilen profitieren. Der Geschäftspartner darf an keiner Form von illegalen Handlungen beteiligt sein und hat über effektive Programme zur Verhinderung und Berichtung von illegalen Aktivitäten zu verfügen.

Der Geschäftspartner darf einem Mitarbeiter der Kolarik keine Geschenke oder Vergünstigungen in irgendeiner Form vorschlagen, anbieten oder zur Verfügung stellen, um die Entscheidung des Mitarbeiters bezüglich des Geschäftspartners zu beeinflussen oder den Eindruck einer Beeinflussung zu erwecken.

Mitarbeitern der Kolarik im Prater GmbH ist es nicht erlaubt, von einem Geschäftspartner, der in laufenden Vertragsverhandlungen mit Kolarik steht oder kurz davor steht, Geschenke oder Vergünstigungen in irgendeiner Form anzunehmen oder um solche nachzufragen.

3.2. Interessenkonflikte

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, Kolarik über etwaige Interessenkonflikte, die sich auf Mitarbeiter der Kolarik beziehen, zu informieren. Auch Situationen, in denen der Eindruck eines Interessenkonflikts erweckt wird, unterliegen der Informationspflicht.

Der Geschäftspartner ist zudem verpflichtet, Kolarik mitzuteilen, wenn ein Mitarbeiter der Kolarik oder ein unmittelbarer Angehöriger seiner Familie für den Geschäftspartner arbeitet, einen leitenden Posten beim Geschäftspartner einnimmt oder ein wichtiges Beteiligungsverhältnis am Geschäftspartner hat, sei es finanzieller oder anderer Natur.

3.3. Fairer Wettbewerb

Der Geschäftspartner hat einen fairen Wettbewerb in Übereinstimmung mit allen geltenden Wettbewerbsgesetzen und -vorschriften zu führen und wahrheitsgemäße Werbung zu betreiben. So darf der Geschäftspartner unter anderem keine Vereinbarungen mit seinen Mitbewerbern treffen, um Preise oder die Warenverfügbarkeit negativ zu beeinflussen.

3.4. Geistiges Eigentum und Medien

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, alle Rechte, gültigen Gesetze und Vorschriften sowie internationale Abkommen zum geistigen Eigentum zu respektieren und befolgen. Dem Geschäftspartner ist es zudem strengstens untersagt, den Namen sowie das Firmenlogo der Kolarik in Werbung sowie Veröffentlichungen in Medien ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Kolarik im Prater GmbH zu verwenden.

4. Einhaltung von Handelsbestimmungen

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, sämtliche geltenden Import- & Exportkontrollgesetze, Vorschriften und Sanktionen des Landes, in dem der Geschäftspartner niedergelassen ist, sowie aller Länder, in denen Transaktionen durchgeführt werden, zu befolgen.

Der Geschäftspartner hat Kolarik umgehend mitzuteilen, wenn über den Geschäftspartner selbst oder jede andere Person, die mit ihm oder für ihn unmittelbar oder indirekt arbeitet, internationale Handelssanktionen oder -einschränkungen verhängt sind bzw. werden oder gegen sie eine Ermittlung zur Einhaltung der Sanktionen eingeleitet wird. Dies betrifft auch Situationen, wo Waren aller Art, die an Kolarik geliefert werden, Exportkontrollen oder -genehmigungen unterliegen.

Dem Geschäftspartner obliegt die Pflicht, Kolarik auf Anfrage Auskunft über den Herstellungsort einschließlich Herkunftsnachweis der von ihm an Kolarik gelieferten Waren zu erteilen.

5. Arbeits- und Menschenrechte

Der Geschäftspartner hat die international anerkannten Menschenrechte (die Internationale Menschenrechtscharta, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und Die Acht Fundamentalen Grundsätze der IAO) zu respektieren, zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass er sich nicht an Verletzungen der Menschenrechte mitschuldig macht.

5.1. Antidiskriminierung, Respekt und Würde

Der Geschäftspartner hat bei der Anstellung, Beförderung, Vergütung, Disziplinierung, Pensionierung oder Kündigung von Mitarbeitern nationale, ethnische sowie soziale Herkunft und Zugehörigkeit, Hautton, Religion, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht oder Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, Familienstand und politische Überzeugung zu respektieren.

Der Geschäftspartner hat seine Mitarbeiter sowohl fair und gleichberechtigt als auch respekt- und würdevoll zu behandeln sowie ein Arbeitsumfeld zu gewährleisten, das frei von Diskriminierung, Belästigung jeglicher Art (einschließlich körperlicher, sexueller, psychischer, verbaler), Misshandlungen, sexuellem Missbrauch, körperlicher Züchtigung, psychischem oder physischem Zwang, Beschimpfungen oder anderer Formen der Einschüchterung ist.

5.2. Kinder- und Zwangsarbeit, moderne Sklaverei

Der Geschäftspartner darf keine Kinderarbeit, d.h. Arbeit von Kindern zu Erwerbszwecken, einsetzen. Kein Arbeitnehmer darf unter dem Schulpflichtalter, unter 15 Jahren oder unter dem örtlichen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter für die Beschäftigung sein. Es gilt immer das höchste Alter.

Minderjährige (unter 18 Jahren) dürfen keine Arbeit ausüben, die für sie körperlich, geistig, moralisch oder sozial schädlich bzw. gefährlich ist oder ihrer schulischen Ausbildung schadet.

Dem Geschäftspartner ist es strengstens untersagt, irgendeine Form von Zwangsarbeit zu nutzen oder zu fördern. Dies inkludiert u.a. Menschenhandel und Schuldknechtschaft. Dem Geschäftspartner ist Abschluss von Verträgen mit Geschäftspartnern und ihren Subunternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit nutzen, verboten.

Jede Form von Sklaverei sowie moderner Sklaverei wird ebenso nicht geduldet. Wir erwarten von unserem Geschäftspartner, seinen Geschäftspartnern und ihren Subunternehmen, dass sie gegen jede Form von Sklaverei angehen.

5.3. Lohn, Arbeitnehmerleistungen und Arbeitszeiten

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, seine Mitarbeiter (inkl. Teilzeitbeschäftigte, befristete Mitarbeiter und Unterauftragnehmer) rechtzeitig und gemäß geltender Lohngesetze (inkl. Mindestlohn, Überstunden, bezahltem Urlaub, Pflichtleistungen und Verbot exzessiver Überstunden) zu bezahlen. Der Geschäftspartner sorgt dafür, dass alle seine Mitarbeiter Beschäftigungsunterlagen, die frei vereinbart sind sowie alle gesetzlichen und vertraglichen Rechte beachten, bekommen.

5.4. Gemeinschaftsrechte

Der Geschäftspartner achtet die Rechte der Gemeinschaft (z.B. Zugang zum Land oder Landnutzungsrechte) bei seinen sämtlichen geschäftlichen Handlungen. Der Geschäftspartner berücksichtigt und vermeidet im Vorhinein potenzielle negative Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften, wo er tätig ist, vor allem auf schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, indigene Völker und ethnische Minderheiten.

5.5. Vereinigungsfreiheit

Der Geschäftspartner fördert offene Kommunikation und direkte Konversation mit Mitarbeitern, um Probleme am Arbeitsplatz oder bezüglich des Lohns zu lösen. Der Geschäftspartner achtet das lokale gesetzlich festgelegte Arbeitsrecht bezüglich z.B. Vereinigungsfreiheit und freien Beitritts zu Gewerkschaften und Betriebsräten. Mitarbeiter haben das Recht, mit dem Arbeitgeber offen über ihre Arbeitsbedingungen sprechen zu können, ohne Angst vor Einschüchterung und Belästigung zu haben.

5.6. Beschwerden bezüglich Einhaltung dieses Kodexes

Der Geschäftspartner sorgt dafür, dass alle seine Mitarbeiter die Möglichkeit haben, über eventuelle Bedenken, was die Einhaltung dieses Kodexes betrifft, ohne Angst vor negativen Konsequenzen berichten zu können.

6. Mitarbeiterschutz

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, all seinen Mitarbeitern eine sichere und gesundheitlich harmlose Arbeitsumgebung gemäß allen gültigen Gesetzen und Vorschriften zu sichern.

Sichere Arbeitsverfahren und erforderliche technische Vorkehrungen sowie zweckmäßige Kontrollen und vorbeugende fachmännische Wartungsarbeiten müssen verfügbar sein. Allen Mitarbeitern, die trotz aller Vorsichtsmaßnahmen unvermeidlichen Gefahren ausgesetzt sind, ist entsprechende persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Darüber hinaus obliegt dem Geschäftspartner die Pflicht, seinen Mitarbeitern erforderliche Informationen, Schulungen zum Arbeitsschutz und adäquate Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Effektive und funktionierende Sicherheitsprogramme, mindestens in Bereichen Notfallbereitschaft, Sicherheit sowie Gefährdung durch schädliche chemische und biologische Substanzen als auch Epidemien und Pandemien, müssen ebenso verfügbar sein.

Die Mitarbeiter des Geschäftspartners dürfen während der Arbeit für Kolarik nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Substanzen stehen.

7. Umwelt, Abfall und Emissionen

Der Geschäftspartner ist sich seiner Verantwortung bezüglich Umweltschutzes bewusst und ist verpflichtet, allen geltenden Umweltgesetzen und -vorschriften nachzukommen sowie ist bestrebt, die Umwelt zu schützen und schädliche Auswirkungen seiner Handlungen auf die Umwelt kontinuierlich auf ein Minimum zu senken.

Der Geschäftspartner ist zudem verpflichtet, alle für seinen Betrieb erforderlichen Umweltgenehmigungen, -lizenzen, -registrierungen und -einschränkungen anzufordern und aufzubewahren sowie betriebliche und Berichtsanforderungen zu befolgen.

Der Geschäftspartner verfügt über ein geeignetes Umweltmanagementsystem, um seiner Pflicht zum Umweltschutz nachzukommen. Demzufolge verfügt der Geschäftspartner über Systeme, die für Überwachung, Kontrolle, Vermeidung sowie Reduktion, sicheren Umgang,
Lagerung, Wiederverwendung, Transport und Entsorgung von Abfall, Emissionen und Abwasser, die durch seinen Betrieb entstehen, sorgen. Der Geschäftspartner minimiert kontinuierlich den CO2- Fußabdruck seines Betriebs, indem er erneuerbare Energie beschafft und verfügbare Energie optimal ausnutzt.

8. Kommunikation und Dokumentation

Kolarik erwartet vom Geschäftspartner, dass die Inhalte dieses Kodexes all seinen Mitarbeitern, seinen Geschäftspartnern und ihren Subunternehmen auf effektive Weise vermittelt werden.

Dem Geschäftspartner obliegt die Pflicht, zum Nachweis der Einhaltung dieses Kodexes entsprechende Dokumentation zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen, dass alle Bestimmungen dieses Kodexes befolgt werden. Zudem ist der Geschäftspartner verpflichtet, der Kolarik auf Anfrage alle relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

Sollte der Kolarik eine begründete Annahme vorliegen, dass der Geschäftspartner gegen den Kodex verstieß, ist Kolarik berechtigt, dies selbst oder durch einen externen Prüfer zu ermitteln. Wird bei dem Geschäftspartner ein Verstoß gegen mindestens eine Bestimmung dieses Kodexes festgestellt, hat Kolarik das Recht, die Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftspartner mit sofortiger Wirkung zu beenden. Sobald dem Geschäftspartner bekannt wird, dass einer seiner Mitarbeiter eine Bestimmung dieses Kodexes verletzte, ist er verpflichtet, dies umgehend der Kolarik mitzuteilen.

Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text nur das generische Maskulinum verwendet. Alle hier verwendeten personenbezogenen Hauptwörter beziehen sich, sofern nicht anders gekennzeichnet, auf alle Geschlechter.

Durch einen Vertragsabschluss mit der Kolarik im Prater GmbH verpflichte ich mich, diesen Verhaltenskodex einzuhalten. Ich werde sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter, unsere Geschäftspartner und ihre Subunternehmen ebenso die Regeln dieses Kodexes befolgen.